Die Vorbereitungszeit

Die Phase der Vorbereitung führt zur eigentlichen Einführungszeit hin. Ihr Ziel ist die Klärung der Berufung und das gegenseitige Kennenlernen von Gemeinschaft und Bewerber. Die Freiheit und Ernsthaftigkeit des Eintritts in den OFS muss sichergestellt sein.

 

Die Aufnahme

Die Bedingungen für die Aufnahme sind:

  • Bekenntnis des katholischen Glaubens
  • Leben in der Gemeinschaft der Kirche
  • gute sittliche Haltung
  • deutliche Zeichen für eine echte Berufung

Die Aufnahme findet i. d. R. während eines Wortgottesdienstes im Kreise der Gemeinschaft statt.

Die Einführungszeit

Die Phase der Einführung dauert wenigstens ein Jahr. Ziel dieser Phase ist die Festigung der Berufung, die Erfahrung des Lebens nach dem Evangelium in der Gemeinschaft, die bessere Kenntnis der Gemeinschaft. Diese Einführung besteht aus häufigen Zusammenkünften zum Studium und zum Gebet.

Die Neumitglieder werden eingeführt in die Lesung und Betrachtung der HI. Schrift, in die Kenntnis der Person und der Schriften des hl. Franziskus und der franziskanischen Spiritualität, in das Studium der Regel und der Konstitutionen.

Sie werden dazu angeleitet, die Kirche zu lieben und ihre Lehre anzuerkennen. Als Laien üben sie sich darin ein, wie sie unter dem Anspruch des Evangeliums ihre Aufgaben in der Welt leben können.

Die Teilnahme an den Zusammenkünften der örtlichen Gemeinschaft ist eine unabdingbare Voraussetzung der Einführung in das Miteinander-Beten und das Leben der Gemeinschaft.

Das Versprechen

Nach Beendigung der Zeit der Einführung stellt das Mitglied an den Vorsteher der örtlichen Gemeinschaft den Antrag, zum Versprechen zugelassen zu werden. Bedingungen für die Zulassung zum Versprechen, nach dem Evangelium zu leben, sind:

  • die Vollendung des vom Nationalvorstand festgesetzten Alters
    (derzeit 18 Jahre)
  • die aktive Teilnahme an der wenigstens einjährigen Einführungszeit;
  • die Zustimmung des Vorstandes der örtlichen Gemeinschaft

Das Versprechen ist ein feierlicher kirchlicher Akt, mit dem das Mitglied im Bewusstsein seiner Berufung durch Christus sein Taufgelöbnis erneuert und öffentlich verspricht, in der Welt nach dem Evangelium zu leben, gemäß dem Beispiel des hl. Franziskus und nach der Regel des OFS.

Das Versprechen gliedert das Mitglied der Gemeinschaft ein und ist seiner Natur nach eine lebenslange Verpflichtung. Dem Versprechen auf Lebenszeit kann aus objektiven und besonderen Gründen ein zeitliches, jährlich zu erneuerndes Versprechen vorausgehen. Die Gesamtzeit dieses zeitlichen Versprechens darf nicht mehr als drei Jahre betragen.

 Das Versprechen wird im Namen der Kirche und der Gemeinschaft vom Vorsteher der örtlichen Gemeinschaft oder von einem durch ihn Delegierten entgegengenommen und durch den geistlichen Assistenten bestätigt. Der Ritus wird nach den Vorschriften des Rituale des OFS vollzogen. Die  Ablegung des Versprechens erfolgt üblicherweise im Rahmen einer Eucharistiefeier.